Zwei Jahre Familienstiftungen in Polen – wie geht es weiter mit der Besteuerung?

Seit der Einführung der Familienstiftung in das polnische Rechtssystem sind bereits zwei Jahre vergangen. Diese neue Institution hat rasch an Popularität unter Eigentümern von Familienunternehmen gewonnen – ihre rechtliche Struktur und die steuerlichen Vorteile machen sie zu einem attraktiven Instrument für den Vermögensschutz und die Nachfolgeplanung. Gleichzeitig werden jedoch vermehrt Stimmen laut, die mögliche steuerliche Änderungen fordern – was bei Stiftern und Begünstigten sowohl Interesse als auch Besorgnis auslöst.

Familienstiftung – ein attraktives Instrument mit wachsender Bedeutung

Ziel der Familienstiftung war es, das Vermögen dauerhaft in Familienhand zu halten, mit der Möglichkeit, Leistungen an Begünstigte auszuschütten. Dank der günstigen steuerlichen Regelungen erlaubt die Stiftung die Vermögensbündelung in einer Einheit und eine Nachfolgeplanung ohne Eigentumsübertragungen oder steuerliche Belastungen bei der Einbringung von Vermögenswerten.

Die bisherigen Vorschriften ermöglichten es, Einkommensteuer bei der Übertragung von Vermögen an die Stiftung zu vermeiden und begünstigten Ausschüttungen an enge Familienangehörige mit einem ermäßigten Körperschaftsteuersatz von 15 %. Diese Vorteile stießen auf großes Interesse – die Anzahl der gegründeten Stiftungen übertraf die Erwartungen, und das Instrument fand zunehmend Anwendung nicht nur bei Familienunternehmern, sondern auch bei vermögenden Privatpersonen auf der Suche nach sicheren Kapitalstrukturen.

Ankündigungen möglicher Änderungen – bleibt die Stiftung weiterhin so attraktiv?

Mit der zunehmenden Zahl an Stiftungen wurden auch kritische Stimmen laut, die von möglichem Missbrauch und zu weitreichender Nutzung zur Steueroptimierung sprachen. Das führte zu Diskussionen über eine mögliche Überarbeitung der Vorschriften. Regierungsnahe Kreise begannen Überlegungen zu steuerlichen Änderungen, um potenzielle Umgehungen zu begrenzen – ohne jedoch den Charakter der Institution grundlegend zu ändern.

Erste Ideen für Reformen wurden bereits früher angedeutet, und es war von legislativen Arbeiten mit möglicher Umsetzung Mitte 2025 die Rede. Bis heute liegt jedoch kein konkreter Gesetzesentwurf vor, der eine neue steuerliche Behandlung klar umreißen würde. Ebenso unklar bleibt, ob und wann ein solcher Entwurf ins Parlament eingebracht wird – und in welcher Form.

Experten raten zur Vorsicht

ertreter der Steuerberatungsbranche und Familienunternehmen rufen zu Besonnenheit auf. Ihrer Meinung nach könnten gesetzliche Änderungen nur zwei Jahre nach Inkrafttreten der Regelungen das Vertrauen in den Staat als stabilen rechtlichen Partner schwächen. Für Unternehmer ist die Familienstiftung eine langfristige Strategie – nicht nur ein Mittel zur kurzfristigen Steueroptimierung.

Zudem wird betont, dass die Steuerbehörden bereits jetzt über ausreichende Mittel zur Vermeidung von Missbrauch verfügen – etwa durch Steuerprüfungen, verbindliche Auskünfte oder allgemeine Missbrauchsverhinderungsregeln. Neue Vorschriften sollten nicht alle Stifter für das Fehlverhalten einiger weniger bestrafen.

Was bringt die Zukunft?

Die geltenden Vorschriften sehen eine formelle Überprüfung des Gesetzes erst nach drei Jahren vor. Erst dann – Mitte 2026 – soll eine umfassende Analyse zur Funktionsweise der Familienstiftung durchgeführt werden, einschließlich steuerlicher Auswirkungen, Nutzungshäufigkeit und eventueller systemischer Risiken.

Bis dahin bleiben alle Änderungen im Bereich der Spekulation. Für viele Stifter und Begünstigte ist das eine gute Nachricht – sie können die bestehenden Vorteile weiterhin nutzen und langfristige Pläne auf der aktuellen Rechtslage aufbauen. Dennoch empfiehlt es sich, die Gesetzeslage aufmerksam zu verfolgen, um frühzeitig auf neue Entwicklungen reagieren zu können.

Warum wir?

Nachricht

Kontakt